Bedingungen der Zertifizierung im Rahmen der DAkkS-Akkreditierung

Diese Zertifizierungsregeln regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der URS-Zertifizierungsstelle auf der Grundlage eines angenommenen Angebots und eines abgeschlossenen Vertrages, der Gegenstand, Umfang und Preis der Zertifizierung festlegt.

Diese Regeln und Bedingungen gelten für URS-Zertifizierungsdienste, die die international anerkannten Bedingungen der DAkkS-Akkreditierungsstelle erfüllen.

Begriffserklärung

Zertifizierung - der Zertifizierungsprozess, der zur Überprüfung des etablierten Standards des Kunden und zur Ausstellung eines Zertifikats führt, in der Regel in einem Dreijahreszyklus.

Zertifizierungsaudit - der Zertifizierungsprozess, der zur Überprüfung des etablierten Standards des Kunden und zur Ausstellung eines Zertifikats führt, in der Regel in einem Dreijahreszyklus.

Auditor – die Person, die das Zertifizierungsaudit durchführt, indem sie den Kunden besucht und einen Bericht über das Audit schreibt.

Standard – erforderlicher Standard, dessen Anforderungen der Kunde in seiner Firma festgelegt hat.

Auditbericht – Dies ist ein Bericht, der vom Auditor erstellt wird und die Ergebnisse des durchgeführten Besuchs enthält.

Akkreditierung – Dies ist ein Nachweis, dass die Zertifizierungsstelle die Zertifizierung durchgeführt hat und ein Zertifikat gemäß der gültigen Zertifizierung für den gegebenen Standard ausstellt.

Anfangsphase - Dies ist die Eingangsphase des Zertifizierungsprozesses, in der der dreijährige Zertifizierungsprozess beginnt.

Überwachungsaudit – ein jährlicher Wiederholungsbesuch, bei dem der Auditor eine Inspektion des gegebenen Standards durchführt.

Rezertifizierung – der anschließende Zyklus, in der Regel drei Jahre lang, der dem vorherigen Zyklus folgt, in der Regel auch drei Jahre lang

Rechte und Pflichten von URS

URS ist verpflichtet, die Leistungen gemäss dem abgeschlossenen Vertrag ordnungsgemäss und termingerecht zu erbringen und dabei grösstmögliche professionelle Sorgfalt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die erbrachten Leistungen zu erbringen.

URS ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die sie bei der Erbringung von Dienstleistungen gemäss abgeschlossenem Vertrag feststellt und die einen Einfluss auf die Erbringung der Dienstleistungen haben können.

URS informiert den Auftraggeber regelmässig über alle Tatsachen und Verfahren, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit feststellt und die die erfolgreiche Durchführung des Vertragsgegenstandes und eine Änderung der Weisungen des Auftraggebers beeinflussen können. Stellt URS bei der Beauftragung der Zertifizierung Hindernisse fest, die einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen in der vereinbarten Weise entgegenstehen, so hat sie dies unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen, mit dem sie die Beseitigung dieser Hindernisse vereinbart.

URS wählt einen Wirtschaftsprüfer aus, der für den jeweiligen Tätigkeitsbereich des Kunden geeignet ist. URS behält sich jedoch das Recht vor, den Auditor/die Auditoren zu wechseln, um Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu gewährleisten, oder wenn sie aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht sicherstellen kann, dass der benannte Auditor verfügbar ist.

Nach Durchführung des Freigabeaudits durch ihren Auditor behält sich URS das Recht vor, eine weitere Person einzuladen, mit der der Kunde vorab vertraut gemacht werden muss, und URS muss dies schriftlich (per E-Mail) anfordern.

URS ist berechtigt, eine Gebühr zu erheben, deren Höhe sie im Hinblick auf die entstandenen Verwaltungskosten festlegt. Der Anmelder verpflichtet sich, die Registrierungsgebühren für GMP+ INTERNATIONAL gemäß der für das betreffende Jahr gültigen Preisliste zu entrichten.

URS hat das Recht, die Zufriedenheit ihrer Kunden durch Anfragen in telefonischer oder elektronischer Form zu messen, damit der Kunde nicht übermäßig belästigt wird.

Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, URS rechtzeitige, vollständige, wahrheitsgemäße und klare Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die materielle Erfüllung dieses Vertrages unerlässlich sind, es sei denn, ihre Art ergibt sich, dass URS diese im Rahmen ihrer Tätigkeit sichern sollte.

Der Kunde ist verpflichtet, die geeigneten Voraussetzungen für die Tätigkeit von URS zu schaffen und URS bei der Erfüllung des Vertragsgegenstandes mit allen erforderlichen Mitwirkungen zu versorgen.

Der Kunde verpflichtet sich, eine bestimmte Person zu benennen, die während der Zertifizierung anwesend ist und für die Zusammenarbeit des Kunden mit dem URS-Auditor verantwortlich ist.

Der Kunde ist verpflichtet, URS alle Umstände mitzuteilen, die die Zertifizierung beeinflussen können, so dass sie weiterhin die Anforderungen der für die Zertifizierung oder Zertifizierungsvorschriften notwendigen Norm(en) erfüllt. Die Anzeige hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen, wenn die Änderungen im System erheblich sind. Zum Beispiel, wenn sich die Änderungen auf den rechtlichen, kommerziellen oder Bodyization-Status oder das Eigentum beziehen; Wechsel von Führungskräften in Schlüsselpositionen; Änderung von Kontaktadressen und Räumlichkeiten; Änderungen des Umfangs der operativen Tätigkeiten, die vom zertifizierten/registrierten Managementsystem abgedeckt werden; und signifikante Veränderungen in Management- und Prozesssystemen. Abgesehen von den oben genannten wesentlichen Änderungen müssen weitere Änderungen den Vertretern von URS beim nächsten geplanten Evaluierungs-/Inspektionsbesuch gemeldet werden.

Auf Verlangen von URS ist der Kunde verpflichtet, URS während der Arbeitszeit Zugang zu den Bereichen, Arbeitsplätzen, Büros usw. zu gewähren, in denen die Zertifizierung durchgeführt wird, um Materialien, Verfahren, Prozesse, Prüfmethoden, Aufzeichnungen und Systeme zu inspizieren oder festzustellen, ob das Verfahren zur Beendigung der Gültigkeit des Zertifikats durchgeführt wurde, falls dies erforderlich ist.

Für die Freigabe der Systeme hat der Kunde einen Vertreter der Geschäftsleitung und einen oder mehrere vertretungsberechtigte Vertreter bei Abwesenheit des Hauptbeauftragten (und ggf. auch die Ersatzbeauftragten) zu benennen, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Anforderungen des Zertifikats verantwortlich sind, die dem zuständigen Vertreter von URS gemeldet werden.  und die, falls erforderlich, bei jedem Besuch des URS-Vertreters eine Erklärung unterzeichnen, um Änderungen der Verfahren und andere Informationen zu erhalten, die für die Bedingungen, unter denen sie das Zertifikat besitzen, relevant sind, einschließlich Beschwerden des Kunden.

Der Kunde gestattet der Akkreditierungsstelle oder gegebenenfalls dem Eigentümer des GMP+ INTERNATIONAL-Standards, an dem Witness-Audit und/oder dem parallelen Audit teilzunehmen.

Im Falle einer Änderung des Managementsystems oder organisatorischen Änderungen ist der Kunde verpflichtet, seine Systemdokumentation zu aktualisieren und den zuständigen URS-Manager über alle wesentlichen Änderungen in den Systemen oder der Struktur des Unternehmens zu informieren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Änderungen in Bezug auf den Gegenstand der Zertifizierung oder um Änderungen, die zur Ernennung eines neuen Vertreters für den zertifizierten Bereich führen. Der Kunde muss die Auditoren über alle Änderungen im Zusammenhang mit der zertifizierten Tätigkeit informieren, die seit dem letzten Audit vorgenommen wurden.

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannt gemachten Beschwerden im Zusammenhang mit der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen zu registrieren und aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen der Zertifizierungsstelle auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde sollte auch geeignete Maßnahmen in Bezug auf solche Beschwerden und Mängel in Produkten ergreifen, die unter die Zertifizierung fallen, und eine ordnungsgemäße Dokumentation über sie ausfüllen.

Sprache

Die gesprochene Sprache des Audits ist lokal. Die schriftliche Sprache der Berichte ist Englisch. Es sei denn, im Kundenvertrag oder in Anlagen ist etwas anderes bestimmt oder in anderer schriftlicher Form mit dem Kunden vereinbart. Die Nichtkonformitätsberichte werden immer sowohl in englischer als auch in lokaler Sprache ausgefüllt. Nichtkonformitätsberichte werden immer in Englisch und Landessprache ausgefüllt.


Beschwerden

Wenn ein Kunde eine Beschwerde gegen die von URS angebotene Dienstleistung einreichen möchte, sollte er zunächst an die E-Mail-Adressen von URS complaints@urs.holdings schreiben.
Alle Beschwerden werden ordnungsgemäß aufgezeichnet und geprüft, alle für notwendig erachteten Korrekturmaßnahmen werden dem Beschwerdeführer innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitgeteilt. Sollte die Maßnahme nicht als ausreichend erachtet werden, sollte der Beschwerdeführer eine E-Mail an complaints@urs.holdings an das Independent Certification Board (ICB) senden. Nach Prüfung der Angelegenheit durch die ICBs werden dem Beschwerdeführer erneut alle für notwendig erachteten Maßnahmen mitgeteilt. Wenn die oben genannte Maßnahme immer noch nicht als zufriedenstellend erachtet wird, sollte der Beschwerdeführer seine Bedenken an die GMP+ International https://www.gmpplus.org

Erfüllungsort

Die für die Durchführung des Zertifizierungsaudits erforderlichen Tatsachen werden von URS bewertet und festgestellt:

Zertifizierungs- und Überwachungsaudits

Zum Zwecke eines Zertifizierungs- oder Überwachungsaudits entsendet URS dem Kunden einen Vertreter gemäss dem vereinbarten Auditplan, über den URS den Kunden informiert.  Diese Besuche finden in der Regel ein- bis zweimal jährlich statt, um zu überprüfen, ob die durch die Zertifizierung auferlegten Verpflichtungen eingehalten werden. Bei der ersten Überwachungsprüfung darf der Besuch nicht später als 12 Monate nach dem Datum der Zertifikatsentscheidung erfolgen. URS gibt keine vertraulichen Informationen über den Kunden weiter, mit Ausnahme von Informationen, die öffentlich zugänglich sind.

Wenn die zertifizierte Stelle wiederholt gegen die Vorschriften verstößt, kann URS ihr Zertifikat aussetzen oder zurückziehen oder ihren Inhalt reduzieren oder die Ausstellung oder Erneuerung eines Zertifikats verweigern oder seinen Inhalt erweitern. Diese Entscheidungen und die Gründe dafür sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Gründe für die Aussetzung oder den Rückzug sind: Nichteinhaltung dieser Vorschriften in Bereichen, an die sie sich im Rahmen der zertifizierten Norm (ISO 50001, GMP+FSA, ISO 28000 und andere) gebunden haben; ein dauerhafter oder grober Verstoß gegen die Zertifizierungsanforderungen, einschließlich der Anforderung, die Effizienz des zertifizierten Managementsystems zu erhalten; Verhinderung des Überwachungsaudits oder Rezertifizierungsaudits in der erforderlichen Häufigkeit oder auf Wunsch des Kunden. Ein Versäumnis, die Probleme, die zur Aussetzung geführt haben oder während des Audits / Besuchs hervorgehoben wurden, innerhalb der vereinbarten Frist für die Behebung (die 6 Monate nicht überschreiten darf) zu lösen, oder ein Versäumnis, Gebühren zu zahlen, was zum Entzug oder zur Einschränkung des Umfangs der Zertifizierung führen kann.

Falls die zertifizierte Stelle oder der Antragsteller einen Einspruch gegen eine Entscheidung eines URS-Vertreters einlegen möchte, kann sie dies innerhalb von 21 Kalendertagen nach der offiziellen Unterrichtung über diese Entscheidung bei einem unabhängigen Zertifizierungsrat tun. Der Rechtsbehelf kann in Form einer schriftlichen Mitteilung eingelegt werden. Die Sitzung des gemäß den Vorschriften eingesetzten Berufungsausschusses findet innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung statt, und der Beschwerdeführer wird mindestens 7 Kalendertage im Voraus über Zeit und Ort dieser Sitzung informiert.

Wenn die Auditoren, Gutachter oder Auftragnehmer den Kunden zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen besuchen, muss der Kunde vor Beginn der Arbeiten die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und die entsprechenden Schulungen und Anweisungen geben. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Auditor, Inspektor oder Gutachter die Geräte nicht ohne ausdrückliche Aufsicht und Weisungen des Auftraggebers manipuliert.

URS ist nicht verantwortlich für Feststellungen bei Audits und Empfehlungen, die durch den Kundenvergleich mit der Norm, deren Audit durchgeführt wird, korrigiert werden müssen. URS ist auch nicht verantwortlich für die Umsetzung der oben genannten festgestellten Korrekturmaßnahmen. Entscheidungen, die der Auftraggeber zur Berichtigung der Feststellungen trifft, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Auftraggebers.

Wenn die URS nicht in der Lage ist, die Durchführung von Korrekturen und Korrekturmaßnahmen bei größeren Nichtkonformitäten innerhalb von 6 Monaten nach dem letzten Tag der Stufe 2 zu überprüfen, führt die Zertifizierungsstelle eine weitere Stufe 2 durch, bevor sie die Zertifizierung empfiehlt.

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm die von URS ausgestellte Rechnung entweder schriftlich oder in elektronischer Form zugesandt wird. Unter elektronischer Form versteht man in erster Linie elektronische Post, E-Mail, Fax oder ein öffentliches Datennetz. Der Kunde verpflichtet sich zudem, URS eine Kontakt-E-Mail zur Verfügung zu stellen, an die die ausgestellte Rechnung in elektronischer Form zu senden ist.

Auditbericht und Zertifikat

Gemäss abgeschlossenem Vertrag erstellt URS nach Abschluss des Zertifizierungsprozesses einen Auditbericht, den sie dem Kunden vorlegt.  Der Auditbericht wird vom Kunden in elektronischer Form an seine Kontakt-E-Mail-Adresse gesendet.

Gemäß diesem Vertrag stellt URS dem Kunden nach Vorlage des Auditberichts und Bezahlung der Rechnung durch den Kunden ein Zertifikat oder Zertifikate aus, die drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind. Der Name/die Geschäftsbezeichnung des Kunden wird auf der URS-Website für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats/der Zertifikate angezeigt.

Dauer und Beendigung des Zertifizierungsdienstes

Der Vertrag über die Zertifizierungsdienste wird immer für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, d. h. für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Tag des Vertragswirksamwerdens. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere drei Jahre, es sei denn, eine der Vertragsparteien widerspricht der anderen Vertragspartei schriftlich innerhalb von 120 Tagen nach Beendigung des Vertrages.

Im Falle einer Änderung der Bedingungen dieses Vertrages bedarf die Änderung der Schriftform.

URS und der Kunde sind berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn eine der Parteien den Vertrag wesentlich verletzt. In einem solchen Fall kann die andere Partei unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Grundlegend ist ein Verstoß gegen Bedingungen, von denen die vertragswidrige Partei vor Vertragsschluss Kenntnis hatte oder bei der sie gewusst haben muss, dass die andere Partei den Vertrag nicht schließen würde, wenn sie diesen Verstoß vorhergesehen hätte. In anderen Fällen gilt der Verstoß nicht als grundlegend. Der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bleibt hiervon unberührt.

Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform, andernfalls ist er unwirksam. Der Rücktritt wird ab dem Tag wirksam, an dem er der anderen Vertragspartei zugestellt wird. Ein Rücktritt vom Vertrag löst die Verpflichtung von Anfang an auf.

Vertraulichkeitsbestimmungen

Alle bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt und mit Ausnahme der Zertifizierungsstelle oder gegebenenfalls der Akkreditierungsstelle oder des Eigentümers des GMP+ INTERNATIONAL-Standards ohne Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen, die sich bereits im Eigentum der offenlegenden Partei befinden oder öffentlich zugänglich sind oder unabhängig von den an den Verpflichtungsverhältnissen beteiligten Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand erlangt wurden oder von einem Dritten ohne Einschränkungen erlangt wurden.

Unabhängig von den vorgenannten Bestimmungen gelten Informationen, die nicht als vertraulich gelten, um Informationen, die:

URS wird auf der Website Informationen über zertifizierte Kunden veröffentlichen, die öffentlich zugänglich sind.

Wenn die Zertifizierungsstelle gesetzlich verpflichtet oder durch vertragliche Vereinbarungen (z. B. mit der Akkreditierungsstelle) befugt ist, vertrauliche Informationen freizugeben, wird der Kunde oder die betroffene Person, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, diese Informationen zur Verfügung stellen.

Zertifizierungslogo; öffentliche Nutzung des Zertifikats und des Zertifizierungslogos durch den Inhaber/den Kunden

Der Kunde ist berechtigt, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass das Produkt, der Prozess, die Dienstleistung oder das Unternehmen einem Audit/einer Bewertung durch URS unterzogen wurde, und er ist auch berechtigt, das Konformitätssymbol auf Werbematerialien zu verwenden, auf die sich das Zertifikat bezieht.

Der Kunde muss sicherstellen, dass die in den Werbe- und Werbematerialien enthaltenen Informationen ausreichend klar sind und dass deutlich wird, welcher Produktprozess und/oder welche Dienstleistung zertifiziert ist und welche nicht.

Der Kunde darf keine Reklamation geltend machen, aufgrund deren Käufer fälschlicherweise glauben könnten, dass das Produkt, der Prozess, der Arbeitsplatz oder das Unternehmen zertifiziert ist, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Unternehmen, die nach GMP+ zertifiziert sind, sind berechtigt, das GMP+-Logo der Einrichtung GMP+ INTERNATIONAL zu verwenden. Unternehmen, die nach GMP+ zertifiziert sind, sind verpflichtet, die von der Stelle GMP+ INTERNATIONAL festgelegten Bedingungen einzuhalten.

Der Kunde wird mit den detaillierten Regeln und den Möglichkeiten der korrekten Verwendung des Zertifizierungslogos während des Eingangsaudits und während der Vergabe des Zertifikats detailliert beschrieben.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats (aus welchem Grund auch immer) muss der Kunde die Verwendung des entsprechenden Logos und aller Werbematerialien, die das Logo oder einen Link dazu enthalten, einstellen. Alle anderen im Besitz des Auftraggebers befindlichen Materialien oder Unterlagen, die für die Ausstellung des Zertifikats erforderlich sind, werden auf Verlangen des unabhängigen Zertifizierungsrates vernichtet.

URS ist berechtigt, geeignete Massnahmen im Zusammenhang mit der korrekten Verwendung ihrer Zertifikate zu ergreifen. Fälle von falsch angegebenen Links zu Zertifikaten oder Zertifikaten, die in irreführender Weise zu Werbezwecken, in Broschüren usw. verwendet werden, sind in geeigneter Weise zu behandeln, einschließlich rechtlicher oder Berichtigungsmaßnahmen oder der Veröffentlichung der betreffenden Straftat. Kunden können URS über Fälle unsachgemäßer Verwendung der URS-Symbole, Akkreditierungssymbole oder GMP+-Symbole informieren, die ihnen zur Kenntnis gelangen. Ihre Mitteilung gilt als vertraulich.

Frühwarnsystem für GMP+-Zertifizierung

Am Ende einer Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Gehalts eines kontaminierenden Stoffes ist der Kunde verpflichtet, dies zu melden und innerhalb von 12 Stunden nach Bestätigung der Kontamination einen EWS-Bericht an seine Zertifizierungsstelle, die zuständigen Behörden und GMP+ INTERNATIONAL zu senden.

Wenn der Kunde Einspruch gegen die von URS angebotenen Dienstleistungen einlegen möchte, kann er dies per E-Mail, schriftlich oder telefonisch tun. Die Kontaktadressen finden Sie auf der Website der URS unter der Adresse www.urs.holdings. Alle Beschwerden sind ordnungsgemäß zu erfassen und zu untersuchen, und alle für notwendig erachteten Abhilfemaßnahmen sind dem Beschwerdeführer innerhalb eines angemessenen Zeithorizonts mitzuteilen.

Eine Meldung über die Nichterfüllung der Zertifizierungsanforderungen erfolgt unter anderem aus folgenden Gründen:

Der Kunde kann gegen jede Entscheidung von URS Einspruch einlegen.

Falls die zertifizierte Stelle oder der Antragsteller einen Einspruch gegen eine Entscheidung eines URS-Vertreters einlegen möchte, kann sie dies innerhalb von 21 Kalendertagen nach der offiziellen Unterrichtung über diese Entscheidung bei einem unabhängigen Zertifizierungsrat tun. Der Rechtsbehelf kann in Form einer schriftlichen Mitteilung eingelegt werden. Die Sitzung des gemäß den Vorschriften eingesetzten Berufungsausschusses findet innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung statt, und der Beschwerdeführer wird mindestens 7 Kalendertage im Voraus über Zeit und Ort dieser Sitzung informiert.

Der Einspruch muss vom Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Nichterfüllung der Zertifizierungsanforderungen schriftlich an den zuständigen URS-Manager gerichtet werden.

Alle Einsprüche werden an ICB (Independent Committee Board) weitergeleitet. Der verantwortliche Manager muss das ICB-Komitee mit den Nachweisen vertraut machen, die seine Entscheidung stützen, eine Mitteilung über die Nichterfüllung der Zertifizierungsanforderungen zu erteilen.

Der Kunde kann Einspruch gegen die Teilnahme bestimmter Mitglieder des ICB-Ausschusses an der Lösung der gegebenen Beschwerde erheben, falls das Unternehmen / die Bodyization der Ansicht ist, dass das Ausschussmitglied nicht unparteiisch ist. Der Beschwerdeführer kann seinen Fall auch persönlich auf eigene Kosten melden.

Die Entscheidung des ICB-Ausschusses ist endgültig und bindend, sowohl für das Unternehmen als auch für URS. Die Entscheidung des GMP+ -Ausschusses kann nicht angefochten werden. Über die Beschwerde wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der Beschwerde entschieden.

Über die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Rechtsbehelf, der zur Erteilung eines Zertifikats oder zur Verlängerung seiner Gültigkeit führt, entscheidet der ICB-Ausschuss.

Allgemeine Bestimmungen

Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien gültig und wirksam. An diesem Tag sind URS und der Kunde an die Äußerungen ihres Willens gebunden. Der Kunde sendet den unterzeichneten Vertrag an die E-Mail-Adresse von URS.

URS und der Kunde erklären ausdrücklich, dass sie sich mit dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrages vertraut gemacht haben, dass alle darin enthaltenen Bestimmungen ihrem ernsthaften und freien Willen entsprechen und dass der Vertrag nicht unter Zwang, Unerfahrenheit, intellektueller Schwäche, Angst oder Nachlässigkeit oder unter Zwang oder offensichtlich nachteiligen Bedingungen abgeschlossen wurde.

URS bietet ihre Dienstleistungen auf dem internationalen Markt an und ist in verschiedenen Regionen durch autorisierte Regionalvertreter vertreten.

Ein regionaler Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein, die die Kommunikation zwischen dem URS-Systembüro und dem Kunden vermittelt, den Ablauf des Zertifizierungsaudits mitgestaltet und im Namen von URS Gebühren im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsaudit und der GMP+-Registrierung auf eigene Rechnung einzieht.

Die URS GmbH ist verantwortlich für die Zertifizierung des Kunden und die Entscheidung des Zertifizierungsaudits gemäß den Akkreditierungsbedingungen. Die URS GmbH wird diese Verantwortung nicht an Dritte delegieren.

Die Bestimmungen dieser Regeln und Bedingungen gelten im Rahmen der URS für alle Arbeitnehmer, die am Zertifizierungsprozess teilnehmen, einschließlich regionaler Vertreter.

Rechtsstreitigkeiten werden nach dem Gesetzbuch der EU (Europäische Union) behandelt.

 

Gültig bis 26.05.2019

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