Die CE-Kennzeichnung ist höchstwahrscheinlich erforderlich, wenn Sie in die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und 3 Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) 20 Produktgruppen exportieren.
Ein "Medizinprodukt" wird in der Richtlinie (93/42/EWG) definiert als: jedes Instrument, jeder Apparat, jedes Gerät, jeder Stoff oder jeder sonstige Gegenstand, der/das einzeln oder in Verbindung miteinander verwendet wird, einschließlich der für die ordnungsgemäße Anwendung erforderlichen Software, der/das vom Hersteller zur Anwendung beim Menschen bestimmt ist, um: o eine Krankheit, eine Verletzung oder eine Behinderung zu diagnostizieren, zu verhüten, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. o zur Erforschung, zum Ersatz oder zur Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen Vorgangs o zur Empfängnisregelung, wobei die bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper nicht durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Mittel erreicht wird, sondern durch solche Mittel unterstützt werden kann.