Inspektions- und Revisionstätigkeit
Jede in Betrieb genommene technische Anlage muss die einschlägigen Gesetze erfüllen. Die Inspektionstätigkeit ist also die Feststellung der Konformität der technischen Anlage mit der Gesetzgebung, an die die Revisionstätigkeit anschließt, die die entsprechende Kontrolle durchführt. Die Revisionstätigkeit ist laut Gesetz obligatorisch, richtet sich nach den nationalen Normen, den Regierungsverordnungen sowie den EU-Vorschriften.